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   BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89   

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https://dejure.org/1989,5949
BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 2 B 12.89 (https://dejure.org/1989,5949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Anrechnung der Dienstzeit als Zeitsoldat auf die Berechnung des Allgemeinen Dienstalters als Beamter - Verbindliche Verwaltungsvorschriften des Dienstherrn zur Festsetzung eines Allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß ein künftiges Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 19.02.1970 - II C 135.67

    Festsetzung eines allgemeinen Dienstalters - Zulassung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89
    Diese vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen - unabhängig von der dienstlichen Leistung und Beurteilung des Beamten - kann grundsätzlich nur bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zumindest im wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. hierzu BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - , vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - ).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 2 B 41.98

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer

    Die Richtlinien zur Regelung des Allgemeinen Dienstalters in der Niedersächsischen Steuerverwaltung sind als ermessensbindende Verwaltungsvorschriften (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. November 1977 - BVerwG 6 B 63.76 - m.w.N. und vom 14. Februar 1989 - BVerwG 2 B 12.89 - ) nicht wie eine Rechtsnorm aus sich heraus, sondern gemäß der von ihrem Urheber gebilligten oder doch geduldeten Verwaltungspraxis auszulegen (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1998 - 5 L 2278/95

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters; ADA-Richtlinien (Nds.

    Im Rahmen dieser Entscheidung ist die Beklagte aufgrund des Gleich(Art. 3 Abs. 1 GG) an die zur Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters erlassenen Verwaltungsvorschriften gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1989 - 2 B 12.89 -, Buchholz 239.2, § 12 Nr. 7; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.08.1994 - 5 L 4337/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1998 - 5 L 3590/95

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters; Allgemeines Dienstalter;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Dienstherr im Interesse einer gleichmäßigen Ermessensübung für die nachgeordneten Behörden verbindliche Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) erlassen kann, um durch die Festsetzung eines Allgemeinen Dienstalters nach einheitlichen Gesichtspunkten gerechte Entscheidungen in Personalangelegenheiten zu erleichtern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.1989 2 B 12.89 , Buchholz, 239.2, § 12 SVG, Nr. 7; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.5.1997 5 L 5367/93 ).
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